Der Lebensraum Schule mitsamt seinen Inhalten, Angeboten und Anforderungen bietet täglich viele Möglichkeiten, Neues zu erfahren und zu entdecken. Unterricht motiviert die Schülerinnen und Schüler, sich auf neue Herausforderungen einzustellen und diese auch zu meistern.

Im Laufe eines Schuljahres können aber auch immer wieder schulische und persönliche Probleme auftreten, zu deren Bewältigung man Hilfe benötigt und die die Frage aufwerfen, ob man sich noch auf dem richtigen Weg befindet.

In einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Beratungslehrkraft Sibylle Behringer wird versucht, gemeinsame Lösungswege für die individuellen Fragen, Schwierigkeiten und Probleme zu finden.

Beratungsschwerpunkte sind

  • der Wechsel zu anderen Schularten

  • die Versetzung und Wiederholung

  • Lern- und Leistungsprobleme

  • Berufs- und Studienvorbereitung

Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos.

Termine zur Schullaufbahnberatung werden mit Frau Behringer individuell vereinbart. Nennen Sie bei der Anmeldung stets Ihren Namen und Ihre Email-Adresse sowie Namen und Klasse Ihres Kindes.

Anmeldung zur Schullaufbahnberatung: schulberatung@gym-muc-nord.de

Die unten stehenden Abschnitte enthalten Informationen zu

  • Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

  • Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse

  • Jahrgangsstufe 6-11

Bei persönlichen Problemen und Fragestellungen wie z.B. Schulangst, ungünstigen familiären Bedingungen, Motivationsproblemen, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Testung von individuellen Anlagen, AD(H)S sowie Legasthenie können Sie sich ebenso an unsere Schulpsychologinnen wenden.

Zusätzlich existieren die folgenden außerschulischen Informations- und Beratungsmöglichkeiten:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
www.km.bayern.de (Informationen zu Schularten, Recht/Schulordnungen etc.)

Staatliche Schulberatungsstelle München
Infanteriestr. 7, 80797 München, Tel. 558 9989-60
www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/ (Schullaufbahninformationen, Fachartikel zu AD(H)S, Hochbegabung, Mobbing)

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
www.isb.bayern.de (Lehrpläne, Jahrgangsstufentests, neue Prüfungsformen etc.)

Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München
www.muenchen.de/bildungsberatung (Bildungsberatung, Informationsblätter, Schullisten etc.)

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

Das bayerische Schulsystem bietet vielfältige Möglichkeiten, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Auch der Übertritt an das Gymnasium kann auf verschiedene Arten erfolgen.

Die 5. Jahrgangsstufe wird als sogenannte Gelenkklasse bezeichnet. Das heißt, dass den Kindern nach dem Übertritt an eine neue Schulart anfänglich eine Eingewöhnungsphase an die neuen Anforderungen der betreffenden Schulart durchlaufen. Anschließend dient die Gelenkklasse der Reflexion des gewählten Bildungswegs und unterstützt die Anbahnung individueller Bildungswechsel im Anschluss an die 5. Jahrgangsstufe.

Die folgende Zusammenstellung soll einen groben Überblick rund um das Thema Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums geben.

Frau Behringer und Beratungslehrkräfte aus anderen Gymnasien unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bereits ab der 4. Jahrgangsstufe (Informationsveranstaltungen an den umliegenden Grundschulen).

Für Fragen zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Prüfungsangst, Motivationsproblemen und allgemeinen Problemsituationen steht Ihnen Frau Nadja Krenz, unsere Schulpsychologin zur Verfügung; für eine individuelle Beratung bei Fragen der Schullaufbahn wenden Sie sich an die Beratungslehrerin Frau Behringer.

Übertrittsbestimmungen (§2und3, GSO)

Die Schülerinnen und Schüler werden von den Erziehungsberechtigten Anfang Mai angemeldet. Aufgenommen werden Schüler, die am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind. Dies wird nachgewiesen durch:

Übertrittszeugnis (§6, GrSO)

  • Notendurchschnitt in D, M, HSU mindestens 2,3

  • Ausgabe an der Grundschule am ersten Unterrichtstag im Monat Mai

Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Realschule (§11, RSO)

  • D, M Notendurchschnitt 2,5

Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule (§6, MSO)

  • D, M Notendurchschnitt 2,0

Probeunterricht in D und M (§3, GSO)

  • dreitägig

  • schriftliche und mündliche Prüfungen

  • zentral vom Kultusministerium gestellte Aufgaben

  • nur für Viertklässler und Fünftklässler staatl. genehmigter Schulen (z.B. Montessori)

  • nicht möglich für Schüler, die erfolglos am Probeunterricht der RS teilgenommen haben

  • bestanden mit 1x mindestens Note 3 und 1x mindestens Note 4

  • Achtung: hohe Belastung für das Kind!

Alle Berechtigungen zum Übertritt gelten nur für ein Jahr.

Sind mehr Bewerberinnen und Bewerber vorhanden, als in Hinblick auf die räumlichen und personellen Verhältnisse der Schule aufgenommen werden können, so bemühen sich die staatlichen und nichtstaatlichen Schulen um einen örtlichen Ausgleich. Gelingt dies nicht, so entscheidet das Ministerium mit Wirkung für die öffentlichen Schulen.

5. Jahrgangsstufe: Gelenkklasse im Übertrittsverfahren

Für Kinder, die das Gymnasium besuchen, ist neben dem weiteren, abwartenden Besuch des Gymnasiums auch ein aufsteigender Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe der Real- oder Mittelschule möglich, falls sich herausstellt, dass zu große Schwierigkeiten mit den Anforderungen des Gymnasiums bestehen. Hierbei muss abgewogen werden, ob Probleme behoben werden können, z.B. durch eine Änderung des Lern-und Arbeitsverhaltens, da an der Grundschule kein kontinuierliches Lernen nötig war, dies jedoch beim Erlernen einer Fremdsprache unabdingbar ist. Beratungsangebote der Schule können hierbei unterstützend genutzt werden.

Die folgende Zusammenstellung relevanter Paragraphen aus der Schulordnung soll einen groben Überblick rund um das Thema Vorrücken, Wiederholen und Schulartwechsel geben. Im bayerischen Schulsystem gilt das Prinzip: „Kein Abschluss ohne Anschluss“, das heißt, dass es immer weiterführende Wege gibt, die zum Abitur führen. Um Ihrem Kind individuell bei Schulleistungsproblemen helfen zu können, ist es nötig, die Ursachen für die schlechten Leistungen zu erforschen. Nehmen Sie bitte dazu Kontakt mit den betreffenden Fachlehrkräften auf, die hierzu wertvolle Beobachtungen beitragen können.

Für Fragen zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Prüfungsangst, Motivationsproblemen und allgemeinen Problemsituationen steht Ihnen Frau Ertl, unsere Schulpsychologin zur Verfügung, für eine individuelle Beratung bei Fragen der Schullaufbahn wenden Sie sich an die Beratungslehrerin Frau Behringer.

Vorrückungsbestimmungen (§30, GSO)

Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe kann nicht erteilt werden, wenn im Jahreszeugnis in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 oder in einem Vorrückungsfach die Note 6 erteilt wird. Zu den Vorrückungsfächern gehören alle Fächer mit Ausnahme von Sport und in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Musik.

Vorrücken auf Probe (§31, GSO)

Die gymnasiale Schulordnung (GSO) sieht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 9, die die Jahrgangsstufe das erste Mal besuchen, die Möglichkeit eines Vorrückens auf Probe vor, wenn „nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. […]Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.“ Das Vorrücken auf Probe setzt das Einverständnis der Eltern voraus und beinhaltet eine Probezeit bis zum 15. Dezember, nach der die Lehrerkonferenz über das Bestehen entscheidet.

Wiederholen (Art. 53, BayEUG)

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sieht vor, dass „Schülerinnen und Schüler, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, […] die bisher besuchte Jahrgangs­stufe derselben Schulart wiederholen“ können.

Allerdings darf eine Jahrgangsstufe nicht zweimal wiederholt werden bzw. nach der Wiederholung einer Jahrgangsstufe darf die darauf folgende Jahrgangsstufe nicht wiederholt werden. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 darf insgesamt nur einmal wiederholt werden.

Dabei gilt es die Höchstausbildungsdauer zu beachten, die am Gymnasium 10 Schuljahre bis zum Abitur beträgt.

Eine Entscheidung für eine Wiederholung der Jahrgangsstufe ist nur dann sinnvoll, wenn eine grundsätzliche Eignung für das Gymnasium vorliegt und durch eine verbesserte Arbeits­haltung im Wiederholungsjahr die Lücken geschlossen werden. Es geht also nicht nur darum, das Wiederholungsjahr zu bestehen, sondern gefestigte Grundlagen für den weiteren gymna­sialen Bildungsweg zu schaffen.

Wechsel an die Realschule

Ein Wechsel an die Realschule ist grundsätzlich nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung der Realschule.

Auch an der Realschule ist eine Höchstausbildungsdauer festgelegt, die 8 Jahre beträgt. Dabei werden die Jahre, die am Gymnasium verbracht werden, mitgezählt.

Für die Aufnahme gilt eine Altersgrenze (Jahrgangsstufe plus 7). Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung der Realschule.

Das Vorrücken in die Jahrgangsstufen 6 der Realschule ist möglich, wenn die Vorrückungs­erlaubnis für diese Jahrgangsstufe am Gymnasium vorliegt. Beim Wechsel an die Realschule in eine höhere Jahrgangsstufe ist zu beachten, dass sich an der Realschule ab der Jahrgangs­stufe 7 die Lehrpläne und Fächer aufgrund der Zweige zum Teil erheblich von denen des Gymnasiums unterscheiden. Das heißt, ein Wechsel von Klasse 5 bzw. 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 der Realschule ist weitgehend problemlos möglich. In den höheren Jahrgangsstufen müssen ggf. Lerninhalte nachgeholt werden.

Bei der Frage nach dem Wechsel an die Realschule spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle: die Begabung des Kindes (vor allem in den Bereichen logisches Denken und sprach­liche Fähigkeiten), Arbeitsverhalten, Lernmotivation, die psychische Komponente, wie Ihr Sohn/Ihre Tochter mit den Leistungs­anforderungen am Gymnasium zurechtkommt  und der Zeitaufwand für die Schule (die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit braucht Zeit zur Entfaltung, Schule darf hier nicht alles sein).

Wichtig ist auch, Ihren Sohn/Ihre Tochter in den Entscheidungsprozess einzubinden und zu bedenken, dass der Entscheidungsprozess für Veränderungen Zeit braucht. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass z. B. bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten ein Wechsel an eine andere Schulart nicht unbedingt das Problem mit schlechten Noten löst, da auch an der Realschule gelernt werden muss. Allerdings zeigt sich auch, dass viele Schülerinnen und Schüler, für die die Anforderungen am Gymnasium zu hoch waren, an der Realschule wieder Erfolgserlebnisse durch gute Noten haben.

Grundsätzlich gilt, dass ein Wechsel der Schulart so früh wie möglich erfolgen sollte, da dauernde Misserfolge Ihrem Kind schaden.

Sollten Sie einen Wechsel an die Realschule in Erwägung ziehen, melden Sie sich bitte frühzeitig dort an, d. h. vor der Planungsphase für das nächste Schuljahr im Mai. Sie benö­tigen dazu an den meisten Realschulen eine Bescheinigung über ein Beratungsgespräch mit einer Beratungs­fachkraft des Gymnasiums.

Grundsätzlich ist auch eine Wiederholung der Jahrgangsstufe an der Realschule möglich.

6.-11. Jahrgangsstufe

Die Jahrgangsstufen 6 bis 11 des Gymnasiums stellen mit der zweiten oder sogar 3. Fremdsprache sowie einer Vielfalt an Fächern eine erhöhte Anforderung dar, die einige Schülerinnen und Schüler an ihre Grenzen stoßen lässt. Um in Ihrer konkreten Situation geeignete Schritte zur Verbesserung der schulischen Situation Ihres Sohnes/Ihrer Tochter zu unternehmen, ist es erforderlich, die Ursachen für die schlechten Leistungen zu erforschen. Bitte nehmen Sie dazu zunächst Kontakt zu den Fachlehrkräften Ihres Kindes auf, die hierzu wertvolle Beobachtungen beitragen können.

Bei Informationen zu Schullaufbahnfragen rund um das Thema Vorrücken, Wiederholen und Schulartwechsel steht Ihnen Frau Behringer zur Verfügung.

Bei den Schulart­wech­seln gilt dabei das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“, das heißt, dass es – auch außerhalb des Gymnasiums - weiterführende Wege gibt, die zum Abitur führen.