Lehrer/-in – Ein Beruf für mich?

Neue Lehrer/-innen werden besonders in den nächsten zehn Jahren dringend gebraucht. Das kann schon jetzt aufgrund aktueller Geburten- und Zuzugszahlen berechnet werden. Wenn du also im Jahr 2022 mit einem Lehramtsstudium in Bayern beginnst, sind deine Aussichten sehr gut, eine feste Stelle zu bekommen. Das gilt für alle Schularten und die allermeisten Fächer.

Als Lehrkraft beim Freistaat Bayern genießt du viele weitere Vorteile:

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Durch attraktive Teilzeitmöglichkeiten (familienpolitische Teilzeit) lässt sich der Lehrerberuf gut mit Kindern und Familie zusammenbringen.
  • Flexibilität und „Home Office“: Rund die Hälfte der Arbeitszeit (z.B. für Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung) kannst du dir sowohl zeitlich als auch lokal flexibel einteilen: Ob du diese Aufgaben in der Schule, von zu Hause, am Nachmittag oder Abend erledigst, bleibt dir überlassen.
  • kollegiale Zusammenarbeit: Lehrer/-innen sind keine Einzelkämpfer, sondern Teil einer Schulfamilie. Du wirst ein wertvoller Teil eines Teams aus Lehrkräften, Schulpsycholog*innen, Sozialpädagog*innen, Verwaltungskräften und weiterem Personal, in dem du jederzeit Unterstützung erhältst.
  • Raum für Ideen und Eigeninitiative: Als Lehrkraft arbeitest du in vielen Bereichen eigenverantwortlich. Du kannst sich sowohl im Unterricht als auch darüber hinaus mit eigenen Ideen einbringen und eigene Schwerpunkte setzen. Ob durch Wahl- und Neigungskurse, Projektarbeit in deiner Klasse oder den kreativen Einsatz digitaler Medien – du gestaltest Schule aktiv mit und bringst deine Persönlichkeit ein.
  • berufliche Weiterentwicklung: Als Lehrkraft unterrichtest du nicht nur, sondern lernst selbst immer etwas dazu. Neben verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten kannst du im Laufe der Zeit weitere Aufgaben und Verantwortung übernehmen.
  • krisensicherer Arbeitsplatz: Als Lehrer/-in bist du in der Regel unbefristet angestellt oder verbeamtet und hast damit eine zukunftssichere Beschäftigung.
  • Beihilfeberechtigung: Als Beamter/Beamtin bist du beihilfeberechtigt, d.h. der Freistaat übernimmt 50 % deiner Ausgaben für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte sowie Medikamente. Die übrigen 50 % der Kosten deckst du über eine private Krankenversicherung ab.

Weitere Informationen findest du, indem du dem Link folgst!

Diese Informationen wurden vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Verfügung gestellt.

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